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Fragen und Antworten
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Bericht über die Informationsveranstaltung des Fremdenverkehrsvereins Westerland/Sylt e.V. über die Handhabung und Abwicklung des neuen Gästekartensystems der Gemeinde Sylt Referent: H.U. Claßen, Amt für Finanzen – Touristische Abgaben
Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Hayo Feikes beginnt Herr Claßen mit seinem Vortrag. Folgende Fragen werden im Laufe des Referats sowie in der anschließenden Diskussion beantwortet:
1. Rechtliche Grundlage: Die rechtlichen Grundlagen zur Kurabgabeerhebung finden sich im Paragraph 10 des Kommunalabgabengesetzes. Nicht kurabgabepflichtig sind Personen mit 1. Wohnsitz in der Gemeinde Sylt, Pendler und Personen, die über einen längeren Zeitraum einer Arbeit im Gemeindegebiet nachgehen.
2. Verpflichtung des Vermieters zum Einzug der Kurabgabe: Die Meldepflichten und sich daraus ergebenden Haftungen sind in Paragraph 9 der neuen Kurabgabesatzung vom 10.09.2009 geregelt. Diese können Sie hier als PDF lesen bzw. ausdrucken.
3. Was geschieht, wenn der Gast die Zahlung verweigert? Verweigert der Gast die Zahlung, besteht seitens des Vermieters keine Abführpflicht aus seinem eigenen Vermögen, d.h. er muss nicht an Stelle des Gastes zahlen und er haftet nicht. Es muss lediglich die Gemeinde über den Sachverhalt informiert werden. Diese wird sich dann direkt an den Gast wenden und ihn zur Zahlung auffordern.
4. Was geschieht, wenn sich der Vermieter weigert, die Kurabgabe einzuziehen? Kommt der Vermieter seiner Verpflichtung zum Einzug der Kurabgabe absichtlich nicht nach, kann er von der Gemeinde für die Zahlung haftbar gemacht werden.
5. Wer stellt Jahreskurkarten und Besucherkarten aus? Die Jahreskurkarten (mit Lichtbild) werden weiterhin beim Insel Sylt Tourismus Service (ISTS) ausgestellt und bezahlt. Auch die Besucherkarten für Familienangehörige werden hier weiter ausgestellt.
6. Warum werden keine bettenbezogenen Kurkarten ausgestellt, die dann von Gast zu Gast weitergereicht bzw. in der Wohnung verbleiben können? Dies ist rechtlich nicht zulässig, da die Gästekarte eine Quittungsfunktion erfüllt und daher personenbezogen ausgestellt werden und beim Gast verbleiben muss.
7. Wie erstelle ich die Gästekarte, wenn ich keinen Computer besitze? Neben der Erfassung per Internet können auch weiterhin Gästekarten per Hand ausgefüllt werden. Entsprechende Vordrucke sind beim ISTS erhältlich.
8. Wie und wie oft erfolgt die Abrechnung mit dem ISTS? Es kann mit dem ISTS ein den Anforderungen des Vermieters entsprechender Abrechnungszeitraum vereinbart werden (monatlich, quartalsmässig, halbjährlich). Der ISTS verschickt dann entsprechend die Rechnungen.
9. Werden alle Gästedaten in der Datenbank der Gemeinde Sylt erfasst? Erfasst werden nur statistisch relevante Daten: An- und Abreisetag, Geburtsdatum, Postleitzahl.
10. Ab wann wird das neue System angewendet? Für Privatvermieter ab 01.03.2010, für Agenturen und Großvermieter ab 01.05.2010.
11. Werden auch an den Strandübergängen Gästekarten ausgestellt? Nein, hier sind lediglich die Tageskarten für Tagesgäste erhältlich.
12. Werden mir die Formulare für die Gästekarten zugeschickt? Nur die Erstversorgung nach der Umstellung. Danach sind die Formulare in den jeweiligen Ortsbüros des ISTS (Westerland/Tinnum/Keitum/Morsum/Rantum) zur Abholung erhältlich. Den auswärtigen Vermietern werden sie auf Bestellung per Post zugesandt.
13. Werden die Gästekarten der Gemeinde Sylt auch in den anderen Inselorten anerkannt? Ja, die gegenseitige Anerkennung bleibt weiterhin bestehen. Nicht anerkannt werden allerdings Gästekarten von Orten auf dem Festland (z.B. St.-Peter-Ording, usw.).
14. Welchen Zusatznutzen bringt die neue Gästekarte? Künftig werden über den aufgedruckten Barcode der Gästekarte zahlreiche attraktive Zusatzleistungen für den Gast abrufbar sein, z.B. Ermässigungen bei verschiedenen Leistungsträgern, bei Eintrittsgeldern verschiedener Veranstalter, usw. Die genaue Liste der entsprechenden Partner und Leistungen liegt z.Zt. noch nicht vor.
15. Hat der ISTS Kenntnis über meine Zugangsdaten zum EDV-Programm? Nein, die Zugangsdaten werden von der Firma Feratel vergeben und direkt an den Vermieter geschickt.
16. Was mache ich bei technischen Problemen, z.B. Druckerstörung oder Ausfall der Internetverbindung? Für solche Fälle empfiehlt es sich, einige Karten zur manuellen Ausfertigung vorrätig zu haben. In extremen Notfällen werden aber auch Karten beim ISTS ausgestellt (z.B. bei plötzlicher Erkrankung des Gastgebers).
17. Was tue ich, wenn der Gast seinen Aufenthalt verlängern oder verkürzen will? Bei Verlängerung ziehen vor Ort befindliche Gastgeber die alte Karte vom Gast ein, stornieren sie und stellen eine neue Karte mit dem neuen Reisetermin aus. Gäste ortsabwesender Vermieter können sich beim ISTS eine Verlängerungskarte ausstellen lassen. Bei Verkürzung des Aufenthaltes wird die Karte ebenfalls storniert, neu ausgestellt und der zu viel gezahlte Betrag wird dem Gast erstattet. Ortsabwesende Vermieter müssen dies auf dem Postweg erledigen.
18. Wer stellt die Gästekarten für Buchungen über das Buchungszentrum Sylt aus? Für Buchungen, die der Vermieter über das Buchungszentrum Sylt erhält, werden dort auch die Gästekarten ausgestellt, dem Gast zugeschickt und der entsprechende Betrag per Inkasso eingenommen und an die Gemeinde Sylt abgeführt.
19. Was passiert, wenn der Gast seine Gästekarte verliert? Der Vermieter kann dem Gast eine entsprechende Ersatzkarte ausstellen. Bei ortsabwesenden Vermietern wird dies der ISTS übernehmen.
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