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Für Mitglieder des FVV

Im November 2009 informierte die Gemeinde Sylt in einem Rundschreiben an alle Gastgeber, dass ab 01.01.2010 jede(r) Vermieter/-in dazu verpflichtet ist, die Kurabgabe seiner Gäste selbst zu erheben und abzuführen, sowie die Gästekarte für den Urlauber auszustellen und auszuhändigen.

Viele Gastgeber traten daraufhin an uns heran, da das neue System zahlreiche Fragen aufwirft. Aus diesem Grund lud der Fremdenverkehrsverein Westerland/Sylt e.V. seine Mitglieder und andere interessierte Vermieter am Mittwoch, den 17.02.2010, zu einem Informationsabend ein.

Herr Hans-Uwe Claßen von der Abteilung für Touristische Abgaben der Gemeinde Sylt konnte als Referent von uns gewonnen werden. In einem ca. 1/2-stündigen Vortrag erläuterte er die rechtlichen Grundlagen, die praktische Anwendung sowie die technische Abwicklung des neuen Systems. In der anschliessenden Fragerunde hatten die anwesenden Vermieter die Möglichkeit, sich aus erster Hand alle notwendigen Informationen zu beschaffen.

Für alle, die nicht an dieser Veranstaltung teilnehmen konnten, haben wir hier eine Aufstellung der Fragen und Antworten, die rechtlichen Grundlagen zur Gästeanmelde- und Gästekartenausstellungspflicht sowie die neue Kurabgabensatzung der Gemeinde Sylt vom 11.09.2009 zum downloaden und ausdrucken eingestellt.

Neue Kurabgabensatzung der Gemeinde Sylt
fragekatalog.pdf [763 KB]
Rechtliche Grundlagen.pdf [319 KB]
Pressebericht der Sylter Rundschau zum Informationsabend

Sollten Sie noch ergänzende Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen das Team der Abteilung Touristische Abgaben der Gemeinde Sylt unter folgenden Service-Nummern zur Verfügung:

Telefon: 04651/998-
+ Durchwahl: -225, -227, -229, -331, -335, -336 oder -337



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