Beitragsordnung des FVV Westerland e.V.
§ 1
Zur Beitragszahlung sind nach § 4 Abs. 2 der Satzung des Fremdenverkehrsvereins Westerland / Sylt e.V. alle Mitglieder des Vereins verpflichtet.
§ 2
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder nach § 3 Abs. 1a der Satzung wird nach folgender Staffelung erhoben:
Privatpersonen / Kleinvermieter 5,-- EUR / Monat
Gewerbetreibende aller Art 8,-- EUR / Monat
Firmen, Förderer / Unterstützer * 10,-- bis 30.-- EUR / Monat
(* natürliche und juristische Personen und Körperschaften, die in der Lage und bereit sind, den Zweck des Fremdenverkehrsvereins Westerland / Sylt e.V. ideell und materiell zu fördern).
Ehrenmitglieder nach § 3 Abs. 1b der Satzung sind von der Verpflichtung der Beitragszahlung befreit.
§ 3
Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag in einer Summe nach Rechnungsstellung jeweils zum 01. Juli eines Kalenderjahres erhoben. Zur Verwaltungsvereinfachung wird gebeten, dem
Fremdenverkehrsverein Westerland / Sylt e.V. eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
§ 4
Diese Beitragsordnung ist in der Mitgliederversammlung am 21.6.2004 beschlossen worden und tritt am 1.1.2004 in Kraft.