Vorschläge für ein Inselhilfsprogramm

1. GEWÄHRUNG VON BEIHILFEN
a) an Betriebe des
Beherbergungsgewerbes für die Instandsetzung von Häusern und Mobiliar, soweit solche nach der Währungsref'orm bereits durchgeführt wurden und soweit solche noch erforderlich sind.

b) an die Bäderverwaltungen zur Instandsetzung bestehender Kur-Anlagen und -Einrichtungen.

c) an die Gemeindeverwaltungen zum Ersatz läufiger Mehraufwendungen, die durch die Erhöhung der Einwohnerzahlen entstanden sind, und zur Ermäßigung der Steuersätze der gewerblichen Wirtschaft der Bäder.

d) an Fremdenverkehrsbetriebe zur Behebung nachweislich durch Kriegs- und Nachkriegsfolgen erlittene tatsächliche Sachschäden.

2. GEWÄHRUNG LANGFRISTIGER DARLEHEN
an die Bäderverwaltungen und Fremdenverkehrsbetriebe zur Abdeckung aufgenommener kurzfristiger Kredite.

3. GEWÄHRUNG LANGFRISTIGER INVESTITIONSKREDITE ZU TRAGBAREN BEDINGUNGEN
a) an Beherbergungsbetriebe zur Modernisierung und Verbesserung ihrer Einrichtungen.

b) an die Bäderverwaltungen zur Verbesserung bestehender und zur Erstellung neuer, zur Erzielung einer Verlängerung der Betriebszeit notwendiger Kureinrichtungen.

4. ALLGEMEINER ERLASS DER SOFORTHILFE UND FREISTELLUNG DER INSULAREN SEEBÄDER VOM LASTENAUSGLEICH

a) durch Aufnahme eines Härteparagraphen in das Lastenausgleichsgesetz.


b) Streichung der Umstellungsschulden.

5. BEVORZUGTE UND BESCHLEUNIGTE UMSIEDLUNG VON HEIMATVERTRIEBENEN

zur Wiederherstellung eines wirtschaftlich tragbaren Verhältnisses zwischen der Bevölkerungszahl dieser Bäder und ihrem Fremdenverkehr (im Interesse der einheimischen wie der heimatvertriebenen Bevölkerung).

6. DURCHFÜHRUNG VON ARBEITS-BESCHAFFUNGS-MASSNAHMEN,

die geeignet sind, den wirtschaftlichen Notstand zu lindern und gleichzeitig die Fremdenverkehrs- und Bäderwirtschaft zu fördern (z. B. Küstenschutzmaßnahmen, die geeignet sind, den Seebädern ihren Strand als Erwerbsgrundlage zu erhalten, oder Schaffung von Verkehrswegen, die ihrer Randlage Rechnung tragen).