Zusammenfassung

Zusammenfassend ist festzustellen:

1. Die Bäder- und Fremdenverkehrswirtschaft auf den nordfriesischen Inseln stellt nach Lage der Verhältnisse die einzige Existenzgrundlage der Inselbevölkerung dar.

2. Infolge einer unorganischen Entwicklung der Bevölkerung im Zuge der Aufrüstung, während des Krieges und nach dem Kriege, ist dieser Fremdenverkehr weder umfangmäßig noch hinsichtlich seiner Rentabilität in der Lage, die Existenz dieser stark vermehrten Bevölkerung zu sichern.

3. Die unmittelbaren Auswirkungen und Folgen zweier Kriege stellen die Inselbäder vor zwangsläufige Ausgaben, die zwar zur Erhaltung ihrer Existenz, zur Erhaltung ihres Kurpublikums und zur Erhaltung ihrer Konkurrenzfähigkeit durchgeführt werden m ü s s e n , zu deren Durchführung sie aber durch das bisherige Fehlen jeglicher dafür geeigneter Mittel aus eigener Kraft nicht in der Lage sind.

Erläuterungen:

Zu 1): Siehe Ausführungen dazu Seiten 0000.
Auf- und Ausbau der Bäderwirtschaft muß unter den dargelegten Umständen zur Hebung eines dringenden wirtschaftlichen Notstandes der Inselbevölkerung vordringliche Aufgabe sein.

Zu 2): Siehe Ausführungen dazu Seiten 0000.
Nur durchgreifende Maßnahmen werden die Auswirkungen eines starken Bevölkerungsüberdrucks mildern können. Ohne diese werden die Inseln nicht in der Lage sein, ihre heutige Bevölkerung zu ernähren.

Zu 3): Siehe Ausführungen dazu Seiten 0000.
Ohne staatliche Unterstützung wird ein weiterer wirtschaftlicher Niedergang in den folgenden Jahren unvermeidlich sein, da die Bädergemeinden selbst durch zwangsläufig neue Aufgaben infolge der erhöhten Einwohnerzahlen von sich aus nicht in der Lage sind, irgendwelche Investitionen in die Anlagen der Bäder zu machen, nachdem langfristige Mittel dafür bisher nicht zur Verfügung stehen. Auch die Ausführung selbst dringendster kleinerer Arbeiten aus kurzfristigen Mitteln ist für die Gemeinden mit Rücksicht auf die hohe Zinsbelastung auf die Dauer untragbar.

Die Gemeinden sind im Gegensatz dazu zu Bestreitung nachkriegsbedingter zwangsläufiger Aufwendungen gezwungen, die gewerbliche Wirtschaft der Bäder durch erhöhte Steuern zu schwächen.

Vgl. in der Anlage beigefügten Antrag der gewerblichen Wirtschaft des Bades Westerland an die Stadt Westerland, sowie ebenfalls beigefügte Auszüge aus der Stadtvertretersitzung vom 29. 4. 1952 über die Etat-Beratungen.

DIE AKUTE WIRTSCHAFTLICHE NOTLAGE DER INSULAREN BÄDER IST EINE UNMITTELBARE FOLGE DER AUSWIRKUNGEN ZWEIER KRIEGE!

Zur Abwendung einer wirtschaftlichen und sozialen Katastrophe werden deshalb folgende

VORSCHLÄGE FÜR EIN INSELHILFSPROGRAMM

unterbreitet: